Elektromobilitäts-Gesetz: Kommunen und Verbände kritisieren Entwurf Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenent- wurffüreinElektromobilitätsgesetzsiehtvor,dassStäd- teundGemeindenBusspurenfürElektrofahrzeugeundHy- bridautosöffnenundvergünstigteParkplätzeanbietenkön- nen. Bei Energie-, Umwelt- und Kommunalverbänden stößt der Entwurf auf ein geteiltes Echo. DerHauptgeschäftsführerdesDeutschenStädtetages,Ste- phanArticus,begrüßt,dassdieEntscheidungüberdasVorgehen vorOrtdenKommunenüberlassenwerdensoll.DieFreigabevon Busspurenhälterhingegenfürnichtzielführend.Diesesollten weiterhin Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben. ThomicRuschmeyer,VorsitzenderdesBundesverbandesSo- lareMobilitätundVorstandsmitglieddesBundesverbandesEr- neuerbareEnergiensiehtdiesähnlich.Esseinichteinzusehen, dass Privilegien auch für Fahrzeuge gelten sollen, die nur eine elektrischeReichweitevon30Kilometernhätten.Damitwürden fossilhochmotorisierteFahrzeugeprivilegiert,beidenenderE- Motor hautptsächlich einem stärkeren Drehmoment beim Be- schleunigen diene: „Wenn nun aber hybride SUVs rechts an der Mehrheitvorbeifahrendürfen,wirddamitderAkzeptanzderElek- tromobilität ein Bärendienst erwiesen“, so Ruschmeyer. Gegen eine Priviligierung hochmotorisierter Fahrzeuge spricht sich auch der BUND aus. Der Umweltverband kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die Chanche zur Förderung einer umweltfreundlicherenMobilität mitsparsamenneuenFahrzeug- konzeptenvergebenwerde,undfordertNachbesserungen.Sosoll- ten kleine Fahrzeuge als Zubringer zum städtischen Verkehrs- verbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr gefördert werden.BeimvorliegendenGesetzesentwurfgeheesnichtum Umweltbelange,sonderninersterLinieumdie„Stärkungderhei- mischenAutomobilwirtschaft“,soderUmweltverband.DieUm- setzungdesEntwurfeswürdedieVorrangstellungvonPkwstär- ken. Positiv werten BUND, Deutscher Städtetag und Bundesver- bandSolareMobilitäthingegendiegeplanteeinheitlicheMarkie- rung mit einem E auf dem amtlichen Kennzeichen. gb/baf www.staedtetag.de, www.bsm-ev.de, www.bund.net Urteil des Bundesgerichtshofs klärt rechtliche Seite von Netzübernahmen DerBundesgerichtshofhatimJulieinUrteilzuNetzüber- nahmen gefällt, das kürzlich veröffentlicht wurde. Sowohl die Kanzlei Becker Büttner Held als auch die Kanz- leiRödl&PartnererwartendurchdasUrteildesBundesgerichts- hofseineStärkungderPositionvonNeukonzessionären,dieein Stromnetz übernehmen wollen. Dies betrifft sowohl den Kauf- preisalsauchdieFrage,welcheTeileeinesNetzeszumörtlichen Verteilnetz zählen. In seinem Urteil erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), auchdasMittelspannungsnetzgehöredazu,sofernVerbraucher imNetzgebietdaranangeschlossenseien.DieserPunktwarvor Gerichtstrittig,weilE.ONdasimneuvergebenenNetzgebietvor- handeneMittelspannungsnetznichtandenneuenVerteilnetz- betreiber abtreten wollte. AllerdingskonnteauchdieKommunemitdemUrteilnichtzu- friedensei.Dennlaut BGHerfolgtedieVergabeandasneueUn- ternehmennichtordnungsgemäßundistdamitnichtig.DerBGH kritisierte,dieKommunehabesichnichtausreichendandieVor- gabenfüreintransparentesundfairesVergabeverfahrengehal- ten. DieBundesnetzagentursiehtindemUrteileineBestätigung ihresLeitfadenszumKonzessionsrecht,densiezusammenmit dem Bundeskartellamt beschlossen hatte; dieser Leitfaden ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar. AWi Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 159-0, Fax 0721 159-5612, www.bundesgerichtshof.de Aktenzeichen EnVR 10/13, Urteil vom 3.6.2014 9/14 Der Infodienst für die lokale Energiewende Energiekommune www.energiekommune.info Foto:BarbaraFrey Sollen schwere Wägen wie dieser Porsche Panamera S E-Hybrid mit einer rein elektrischen Reichweite von 36 Kilometern auf der Bus- spur an anderen Autos vorbeiziehen dürfen? Viele sagen: Nein.