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Energiekommune_2014_06

Die Mehrheit der Länder will eine etwas andere EEG-Novelle Am 23. Mai hat der Bundesrat zur Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellung genommen. Mit einigenderRegierungsvorschlägeisternichteinverstanden. Die Mehrheit der Länder hält die geplante Belastung des selbsterzeugten und -verbrauchten Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlagefürfalsch,sofernderStrominErneuerbare-Energien- oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt wird. Der Bun- desratsprichtsichklarfüreineReduktionderUmlageum85Pro- zent bei dieser Verbrauchergruppe aus. Alle Betreiber sollen dengewerblichenUnternehmen,diebereitslautGesetzentwurf weitgehend von der Umlage befreit werden sollen, zumindest gleichgestelltwerden.RainerBaake,StaatssekretärimBundes- energieministerium, hatte in einem inoffiziellen Schreiben der Regierung aber schon die Ablehnung der Bundesregierung ge- genüber einer geringeren Belastung von EE- und KWK-Anlagen formuliert. Dieser Dissens wird somit Teil des Pokerspiels um die EEG-Novelle. Blieben die Länder bei ihrer abweichenden Position und wären sie bereit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so könnte der Regierungszeitplan für die Novelle nicht eingehal- ten werden. Bundesenergieminister Sigmar Gabriel hat vor Ver- zögerungen bereits in einem Schreiben an die Regierungsfrak- tionen gewarnt. Änderungswünsche für die Novelle sollten der RegierungnachseinerMeinungschonvordemeigentlichenpar- lamentarischenVerfahrengemeldetwerden,umsierechtzeitig von der EU-Kommission notifizieren lassen zu können. Andernfalls,sowarnteGabriel,könntendieEEG-Umlage-Ra- battefürdieenergieintensiveIndustriegegenüberderEU-Kom- mission nicht mehr zu halten sein. Der betreffende Stichtag drohtauchzuverstreichen,wenndieLänderdenVermittlungs- ausschussanriefen.Daheristwohlzuerwarten,dasssichBun- desregierungundLänderumKompromissebeiderEEG-Novelle bemühen werden. Zudem teilen auch Abgeordnete der Regie- rungsfraktionen die Positionen der Länder. DieLänderwendensichauchgegendenderzeitimGesetz- entwurf angelegten Automatismus für den Wechsel von Fest- preis-Vergütungen zu Ausschreibungen ab 2017. Sie stehen ihnen mehrheitlich skeptisch gegenüber. Stattdessen wollen siezunächstdieErgebnissemitdemPilotverfahrenfürPV-Frei- flächenanlagen abwarten, um auf dieser Basis ab 2018 Aus- schreibungenfüralleTechnologienzumachen,wennsichdiese bis dahin bewährt haben sollten. Keinesfalls wollen die Länder die Modalitäten der Regierung überlassen. Sie verlangen, dass dieVerordnungenzudenAusschreibungennurmitZustimmung der Länder erlassen werden können. Auch sei ein früherer Ter- minfürdenAusschreibungsberichtvorzusehen.DenhatdieRe- gierung auf Mitte 2016 terminiert. Zu spät, meinen die Länder. Der Bericht solle bereits Mitte 2015 vorgelegt werden, um auf dieserBasisüberweitereAusschreibungenentscheidenzukön- nen.EineweitereForderungdesBundesratesisteinehöhereBa- gatellgrenze für Eigenverbrauchsanlagen. Statt wie bislang im Entwurfvorgesehenbis10kWLeistungsollenPV-Anlagenbis30 kW komplett von der EEG-Umlage befreit werden. Damit wären auchtypischeAnlagenaufkommunalenGebäudenfreigestellt. WichtigistdenLändernaucheinspätererStichtagfürschon begonnene Projekte, die noch unter die Regelungen des jetzt geltenden EEG fallen sollen. Hier schlagen die Ländern Ende 2015vor,umsolcheProjektenochimRahmendesjetzigenEEG fertigstellen zu können. AWi www.bundesrat.de 6/14 Der Infodienst für die lokale Energiewende Energiekommune www.energiekommune.info Die weltweit größte Fachmesse der Solarwirtschaft, Messe München Anzeige Foto:Bundesrat

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